Navigation ein/aus

Bildungspartner NRW - Musikschule und Schule

Jugendliche spielen Saxophon

Foto: Dominik Schmitz | LVR-ZMB

Im Mittelpunkt steht die Förderung musikalischer Bildung im Unterricht. Musizieren fördert kreatives Denken und Teamfähigkeit, stärkt Ausdrucksfähigkeit, Selbstorganisation, Ausdauer und Improvisationsvermögen. Musikschulen ermöglichen die Entwicklung kreativer Stärken und sozialer Kompetenzen. Auch in Kombination mit Sport, Kunst und Sprachen bieten musikpädagogische Zugänge zusätzliche Lernchancen.


Musikschulen in NRW

Der Landesverband der Musikschulen in NRW bietet auf seiner Website eine Übersicht aller Musikschulen in NRW.

Kooperationsformen

Die im Folgenden aufgeführten Kooperationsformen zeigen beispielhaft Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Schulen und Musikschulen auf. Die Aktivitäten müssen an Altersstufe, Fach, Lerngruppe und Schulform angepasst werden:

Aktionen
Schule und Musikschule stellen gemeinsam ein Programm zusammen, das regelmäßig in der Musikschule oder der Schule stattfinden kann, z. B. Instrumentenvorstellung, Instrumentenbau, Konzertbesuche in der Musikschule, Aufnahme einer CD, eines Youtube-/Vimeo-Videos, Produktion eines Streamingkonzerts, ….

Basismusikalisierungsprojekte für die ganze Schule
Programme wie „Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen" (Jekits) oder „Jedem Kind seine Stimme" (Jekiss), die von Musikschullehrerinnen und -lehrern und Lehrkräften der Schule angeleitet werden, sind Bestandteil des Schulprogramms und tragen zur Entwicklung der Schulkultur bei.

Beratung
Musikschulpädagoginnen und Musikschulpädagogen beraten die Schule im Hinblick auf die Erweiterung schulinterner Curricula und fachlicher Lernmittelkonzepte.

Eine (Musik)Schule für alle: Das emsa-Konzept
Im Projekt EMSA – Eine (Musik)Schule für alle vom Landesverband der Musikschulen NRW und der Hochschule für Musik und Tanz Köln wurden Wege erprobt, wie Musikschulen und Schulen sehr intensiv zusammenarbeiten können. Es bietet sowohl erprobte Praxisbausteine als auch ein Konzept für die strukturelle Verankerung der Bausteine im Schulalltag.

Ensembles
Ensemblearbeit (Instrumentalgruppen, Orchester, Bigbands, Bands) findet meist in AGs oder als Nachmittagsangebot im Ganztag statt. Durch die Unterstützung der Musikschulen können auch kleinere Schulen dies anbieten.

Klassenmusizieren
Schülerinnnen und Schüler einer Klasse erlernen alle ein Instrument, meist aus einer Instrumentengruppe. In diesem Zusammenhang kann die Musikschule auch auf Wettbewerbe vorbereiten, z. B. "Klasse musiziert!"

Lehrerfortbildung
Fachkräfte von Musikschulen können die Lehrerfortbildung im Fachbereich Musik in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Kompetenzteam unterstützen. Dies kann besonders für Schulen, in denen Musik hauptsächlich fachfremd unterrichtet wird, eine Bereicherung sein.

Musiktheaterprojekte
Schülerinnen und Schüler studieren Musiktheaterstücke ein. Dabei wird das Projekt gemeinsam von Lehrkräften der Musikschule und der Schule angeleitet.

Profil- und Talentschulen
Schulen mit einem besonderen Profilschwerpunkt im Fachbereich Musik oder auch Talentschulen mit dem Schwerpunkt Kulturelle Bildung bieten zahlreiche Anknüpfungspunkte für eine intensive Bildungspartnerschaft. Zudem soll es in Nordrhein-Westfalen künftig Musikprofil-Schulen geben.

Projekte
In Projekten wie z. B. der Vorbereitung eines Varieté-Abends kann die Musikschule etwa durch Vocal Coaching, Bandcoaching oder Teilproben von Ensembles unterstützen.

Unterrichtseinheiten
Gemeinsame Unterrichtseinheiten können auch fächerübergreifend geplant und durchgeführt werden.

Rechtliche Aspekte

Lassen Sie sich noch vor der konkreten Umsetzung des Kooperationsvorhabens ausführlich über die sich aus dem Schulgesetz und den Erlassen (insbesondere dem Grundlagenerlass zum Ganztag) ergebenden wechselseitigen Rechte und Pflichten informieren. Gerade im offenen Ganztag ist diesbezüglich entscheidend, ob es sich bei Kooperationspartnern um Vertragskräfte, um Kräfte eines außerschulischen Trägers oder um ehrenamtliche Kräfte handelt. Halten Sie die wichtigsten Punkte schriftlich fest. Stichworte:

  • Dienst- und Fachaufsicht
  • Vertretung im Krankheitsfall: Wer ist verantwortlich für die Stellung einer Vertretungskraft (Musikschule oder Schule?)
  • Inwieweit müssen Kosten erstattet werden bei einem Ausfall des Angebotes?
  • Mitwirkungsmöglichkeiten in den Schulmitwirkungsgremien
  • Versicherungsschutz bei Personen- und Sachschäden
  • Aufsichtspflicht und Unfallverhütung
  • Anerkennung besonderer Leistungen
Die Kooperation mit der Musikschule kann auch Aktivitäten einzelner Schülerinnen und Schüler oder kleiner Schülergruppen umfassen, die außerhalb des Regelunterrichts und/oder zusätzlich zum Regelunterricht erfolgen. Diese Aktivitäten können als „besondere Leistung“ bzw. „besonderer Einsatz im außerunterrichtlichen Bereich“ (§49, SchulG) anerkannt, dokumentiert und ggfs. bewertet werden, entweder als (Teil-)Note oder in Form einer Beilage/Ergänzung zum Zeugnis. Auf diese Weise wird das außerunterrichtliche Engagement der Lernenden in besonderer Art und Weise wertgeschätzt.

Gut zu wissen: Ist der Besuch der Musikschule eine schulische Veranstaltung, also von der Schulleitung schriftlich genehmigt, so besteht für die Schülerinnen und Schüler sowie die begleitenden Lehrkräfte Versicherungsschutz – auch außerhalb der Unterrichtszeiten und an anderen Orten.
Handreichung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales

Eine gute Orientierungshilfe im Bereich rechtlicher Aspekte im Ganztag hält die Serviceagentur "Ganztägig lernen" mit ihrem Angebot ganz!Recht vor.

JeKits

Mit dem Programm JeKits fördert das Land Nordrhein-Westfalen Instrumentalspiel, Tanzen und Singen in Grund- und Förderschulen in Kooperation mit außerschulischen Bildungspartnern.


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 31.Mai 2023

Logo LVR Logo LWL Logo Schulministerium NRW
Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.