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Programm "Ankommen und Aufholen"

Schülerin, die aus einer Spielrolle herauskrabbelt

Foto: Andreas Weinhold | Bildungspartner NRW

Das Aktionsprogramm "Ankommen und Aufholen" des Schulministeriums unterstützt Schulen und Schulträger dabei, "Maßnahmen zur Beseitigung der pandemiebedingten Defizite umzusetzen". Dies betrifft ebenso fachliche wie psycholsoziale Aufholbedarfe. Entsprechende Projekte werden bis Ende der Sommerferien 2023 gefördert.

Möglichkeiten für Bildungspartner

Schulen können die MIttel für Kooperationsprojekte mit außerschulischen Bildungsanbietern einsetzen: Beispiele sind fachliche Förderangebote in Kleingruppen, zusätzliche Bewegungsangebote oder Maßnahmen aus dem Bereich der Kulturellen Bildung. Auch für Fahrtkosten zu außerschulischen Lernorten kann das Schulbudget genutzt werden..

Außerschulische Bildungs- und Kultureinrichtungen leisten einen wichtigen Beitrag zum "Ankommen und Aufholen", indem sie Angebote zu den aktuellen Bedarfen der Lernenden konzipieren. Ziele und Ausgestaltung können hier gemeinsam mit den Schulen definiert und entwickelt werden.
Für außerschulische Lernorte lohnt es sich also sowohl den Schulen als auch gegebenenfalls dem Schulträger die Kooperationsbereitschaft zu signalisieren und gezielt Angebote zu unterbreiten.

Für Kommunen ist das Programm ebenfalls relevant: Im Rahmen der kommunalen Gesamtkonzepte ermöglicht es die Weiterentwicklung oder Initiierung von zusätzlichen Projekten zur Abfederung der Pandemie-Folgen.
Zu kommunalen Gesamtkonzepten für Kulturelle Bildung berät die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW.

Zusatzprogramm "Extra-Zeit für Bewegung"

Sportvereine können über das Programm "Extra-Zeit für Bewegung" Fördermittel für sportpraktische Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler beantragen.
Weitere Informationen: Extra-Zeit für Bewegung

Mehr Informationen finden Sie auf der Webseite des Ministeriums für Schule und Bildung NRW


Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 31.Mai 2023

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Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.