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Frequently Asked Questions

In der Liste der häufig gestellten Fragen finden Sie Antworten rund um Bildungspartner NRW. Sollten Sie weitere Fragen haben, schreiben Sie uns einfach eine kurze Mail oder rufen uns an: Ansprechpersonen


Wie werden wir Bildungspartner NRW?

Ihre Kooperation sollte folgende Kriterien erfüllen:
• schriftliche Kooperationsvereinbarung
• Langfristigkeit der Vereinbarung (mind. auf zwei Jahre angelegt)
• feste Ansprechpartner auf beiden Seiten (mit persönlicher E-Mail-Adresse)
• Kooperationsangebot steht allen Schülerinnen und Schülern offen
• Erwähnung von Bildungspartner NRW, damit alle Parteien wissen, dass sie Teil des Programms sind.

Sobald Sie die von beiden Partnern unterzeichnete Kooperationsvereinbarung bei Bildungspartner NRW einreichen, werden Sie offiziell registriert. Eine Musterkooperationsvereinbarung finden Sie unter "Material", Sie können aber auch eigene Kooperationsvereinbarungen erstellen.

Werden Bildungspartnerschaften zentral vermittelt?

Nein. Bildungspartnerschaften schließen Schulen und Institutionen selbstständig. Wie Sie mit einem potenziellen Partner in Kontakt treten können, lesen Sie in den Wegweisern unter "Material".

Welche außerschulischen Lernorte können sich der Initiative anschließen?

Partnerschaften können zur Zeit zwischen Schulen und folgenden Institutionen geschlossen werden: Archiven – Bibliotheken – Bühnen – Gedenkstätten – Medienzentren – Museen – Musikschulen – Einrichtungen der Umweltbildung und der naturwissenschaftlichen Bildung – Sportvereinen – Volkshochschulen.

Über neue Bildungspartnerinitiativen entscheiden das Land NRW und die kommunalen Spitzenverbände. In einer Gemeinsamen Erklärung vereinbaren sie mit den Fachverbänden Grundlagen und Ziele der Kooperation. Die Begleitung der Bildungspartnerinstitutionen wird durch Bildungspartner NRW sichergestellt.

Besonderheit: Handelt es sich bei dem außerschulischen Partner nicht um eine kommunale Einrichtung, sondern z. B. um einen überregionalen Verband, ist eine Bildungspartnerschaft an eine Voraussetzung geknüpft: ein weiterer, kommunaler Partner, z. B. ein Museum, ein Archiv oder eine Umweltbildungseinrichtung, muss als dritter Partner an der Bildungspartnerschaft beteiligt sein.

Wie profitieren wir von Bildungspartner NRW?

Bildungspartner NRW unterstützt Kooperationen von Schulen und außerschulischen Partnern durch individuelle Beratung und die kostenfreie Bereitstellung zahlreicher Materialien – vom Infoflyer über Planungshilfen zum Unterrichtsmodul.
Praxisbeispiele gelungener Zusammenarbeit werden aufbereitet und gebündelt zur Verfügung gestellt.

Alle an der Initiative beteiligten Schulen und Institutionen werden im Web dargestellt und können ihre Beteiligung für die eigene Öffentlichkeitsarbeit vor Ort nutzen – in den kommunalen Gremien, in der Presse und auf den eigenen Webseiten. Das offizielle Bildungspartner-Logo kann und sollte von den Partnern dabei genutzt werden.

Fachtagungen und der im zweijährigen Turnus stattfindende Bildungspartnerkongress informieren über aktuelle Entwicklungen und ermöglichen eine NRW-weite Vernetzung. Alle Partner erhalten auf Wunsch regelmäßig einen Newsletter.

Bei unserem Wettbewerb „Kooperation. Konkret.“ können Partner ihr Konzept einer breiten Fachöffentlichkeit präsentieren und 1000,- EUR gewinnen.

Mit der Bildungs-App BIPARCOURS bietet Bildungspartner NRW den Schulen und außerschulischen Lernorten in NRW ein Tool zur Erstellung von multimedialen Themenrallyes und Quizanwendungen an.

Für die Initiative „Archiv und Schule“ gibt es außerdem ein Förderprogramm, das explizit an Bildungspartner NRW gebunden ist.

Bildungspartner NRW unterstützt Ihre Fortbildungswünsche, wenn sie dem Aufbau oder der Weiterentwicklung von Bildungspartnerschaften dienen.

Werden Kooperationen mit Kindergärten und Kindertageseinrichtungen auch als Bildungspartner NRW registriert?

Nein, eine Registrierung von Kindergärten und Kindertageseinrichtungen ist nicht möglich. Allerdings ist es sinnvoll, beispielweise die Kooperation mit Bibliotheken und Museen bereits im Vorschulbereich zu starten. Gerne können die Vorlagen für die Kooperation mit den Schulen genutzt und auf Kindergärten angepasst werden.

Werden Projektmittel für Bildungspartner vor Ort zur Verfügung gestellt?

Bildungspartner NRW stellt keine dauerhaften finanziellen Projektmittel zur Verfügung. Unter "Förderung" finden Sie jedoch ausführliche Informationen zu Fördermöglichkeiten.

Gibt es Fortbildungen für Bildungspartner vor Ort?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen werden individuelle Angebote vor Ort finanziert, die der Weiterentwicklung der Bildungspartnerschaft dienen. Mehr Informationen dazu unter "Fortbildung".

Wir haben eine gute Kooperation. Kann sie auf der Bildungspartner-Website dargestellt werden?

Gute Praxisbeispiele aus den Kooperationen werden von uns gesammelt, aufbereitet und über die learn:line NRW veröffentlicht. Schicken Sie uns gerne auch Ihre Beispiele!

Kann ich das Logo für meine Flyer/Website/Publikationen nutzen?

Ja, machen Sie Ihre Partnerschaft nach außen sichtbar, beispielsweise auf Ihrer Webseite. Nutzen Sie das Bildungspartner-Logo für Ihre Öffentlichkeitsarbeit. Sie finden das Logo zum Download unter "Material".

Kann ich die Bildungspartner-Flyer selbst weitergeben?

Ja. Wenn Sie Flyer zur Weitergabe benötigen, schreiben Sie uns eine mit der gewünschten Stückzahl. Auf der Rückseite der Flyer befindet sich ein freies Feld für den Stempel Ihrer Institution.

Seite zuletzt geprüft und aktualisiert: 31.Mai 2023

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Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW
und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.