Gedenkstättenfahrten

Foto: Andreas Weinhold | Bildungspartner NRW
Historisch-politische Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen. Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von 2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Anträge für die Förderung von Fahrten im ersten Halbjahr des Schuljahres 2023/2024 können bis zum 30.05.2023 gestellt werden.
Nachfolgend finden Sie detaillierte Informationen zu diesen Fördermitteln sowie die Förderrichtlinie und das aktuelle Antragsformular.
+++ Aktuell +++: Verlängerung der Förderrichtlinie und Erhöhung der Fördermittel
Förderung von Fahrten durch das Land NRW
Gegenstand der Förderung
Gefördert werden Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft der Klassen 8-13 von Schulen aller Schulformen aus NRW. Die Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen.
Förderrichtlinie und Formulare
Antragsformular (zum digitalen Ausfüllen) (DOCX, 42 KB)
Voraussetzungen und Umfang der Förderung
• Der Besuch der Gedenkstätte/ das erinnerungskulturelle Lernen stehen im Mittelpunkt der Fahrt
• Mindestens 6 Schulstunden werden am Gedenkort verbracht (bei Auslandsfahrten 2x 6 Schulstunden an zwei Tagen)
• Gruppengröße: mind. 10 Schülerinnen und Schüler
• Förderung von 50,-€ pro Person für Fahrten ins Inland (150,-€ für Fahrten ins Ausland) für Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse), Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen, Jugendhotels etc., Eintrittsgelder und Honorare, Vorbereitende Veranstaltungen (z.B. Zeitzeugenbesuche)
• Maximale Fördersumme: 1300,-€ pro Fahrt (Inland), 3900,-€ (Ausland)
• Mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten müssen als Eigenanteil erbracht werden
Empfehlungen
Welche Potenziale bietet das Lernen an Gedenk- und Erinnerungsorten? Was sollte man als Lehrkraft vorher bedenken, welche "Fallstricke" gibt es? Antworten bietet unser Material:
Empfehlungen für schulische Gedenkstättenfahrten (PDF, 537 KB)
Antrag
• Die Antragstellung muss über den schulischen Förderverein (e.V.) erfolgen
• Fristen: 30.05. für Fahrten im 1. Schulhalbjahr/ 30.10. für Fahrten im 2. Schulhalbjahr
• Der Antrag wird an das Dezernat 48 der für Ihre Schule zuständigen Bezirksregierung gerichtet
Hinweise:
Eine frühzeitige Antragstellung ist sehr zu empfehlen, da keine finanziellen Verpflichtungen mit Bezug auf die Fahrt eingegangen werden dürfen, bevor die Bezirksregierung den „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gestattet hat. Diese Erlaubnis wird jedoch auf formlosen Antrag hin innerhalb kurzer Zeit erteilt.
Die Fördermittel des Landes NRW können nicht kombiniert werden mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Im Folgenden finden Sie Hinweise auf weitere Fördermöglichkeiten und andere hilfreiche Informationen zu Gedenkstättenfahrten.
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu außerschulischen Lernorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.
Didaktische Hinweise
Der Besuch eines Gedenk- oder Erinnerungsortes bietet ein großes didaktisches Potenzial für das historisch-politische Lernen. Zu nennen sind hier insbesondere:
• Re- und Dekonstruktionskompetenz
• Auf- und Ausbau geschichtskultureller Kompetenz
• Demokratieerfahrung durch Partizipation an der Erinnerungskultur
Außerschulisches historisch-politisches Lernen sollte
• an vorhandene Vergangenheitsdeutungen anknüpfen
• aktuelle Fragestellungen einbeziehen und Orientierung für künftiges Handeln ermöglichen
• die Lernenden an der Erinnerungskultur partizipieren lassen
Im Rahmen der Vor- und Nachbereitung einer solchen Fahrt im Unterricht bieten sich z. B. folgende Vorhaben an:
• Reorganisation von Biographien der am historischen Geschehen Beteiligten (viele Gedenkstätten bieten dazu Recherchemöglichkeiten)
• Verarbeitung der eigenen Reaktionen, Deutungen und Emotionen in ästhetischen Produkten
• Zeitzeugengespräche
Eine von den Lernenden gestaltete Präsentation der Eindrücke und Arbeitsergebnisse für die schulinterne oder -externe Öffentlichkeit wird nicht nur von vielen Förderern ausdrücklich gewünscht, sondern trägt zugleich zur Entwicklung historisch-politischer Handlungsfähigkeit bei.
Folgende Artikel bieten Überblick, Vertiefungen und Anregungen:
• "Empfehlungen für schulische Gedenkstättenfahrten" von Bünyamin Werker finden Sie auf dieser Seite unter "Förderung von Fahrten durch das Land NRW"
• "Gedenkstättenbesuch. Ein Beitrag zur historisch-politischen Bildung" von Susanne Popp
• "Geschichtsbewusstsein ohne Identitätsbesetzungen – kritische Gedenkstättenpädagogik in der Migrationsgesellschaft" von Astrid Messerschmidt
Hinweis: Mit der Bildungs-App BIPARCOURS bietet Bildungspartner NRW ein multimediales Lernwerkzeug zur Erschließung außerschulischer Lernorte an. Weitere Informationen finden Sie unter www.bildungspartner.nrw > BIPARCOURS.
Gedenk- und Erinnerungsorte
Die folgenden Links bieten Ihnen eine Übersicht über Gedenk- und Erinnerungsorte, die als Ziele in Frage kommen. Allein in NRW gibt es über 28 NS-Gedenk- und Erinnerungsstätten.
Kooperationspartner
Abgesehen von der Geschäftsstelle Bildungspartner NRW bieten auch verschiedene andere Institutionen Informationen und Unterstützung bei der pädagogisch-didaktischen Konzeption einer Fahrt zu Gedenk- und Erinnerungsorten an.
Ihr Ansprechpartner: Johannes Versante