Förderung Kultureller Bildung im Ruhrgebiet

Foto: Ronald von Salzen | Stanza e.V.
Mit seiner kulturellen Vielfalt ist das Ruhrgebiet eine einzigartige Kulturlandschaft. Dieses Potenzial gilt es auch für das schulische Lernen zu nutzen. Im Rahmen der Ruhr-Konferenz stellt das Land NRW daher Fördermittel zur Stärkung Kultureller Bildung an Schulen des Ruhrgebiets zur Verfügung. Alle Schulformen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr können eine finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 3000€ beantragen.
Die Frist zur Einreichung der Anträge ist am 21. Februar abgelaufen. Bei Fragen kontaktieren Sie uns gern.
Förderrichtlinie Kulturelle Bildung Ruhrgebiet
Gegenstand der Förderung
• Durchführung von künstlerischen, ruhrgebietsbezogenen Kooperationsprojekten zur Stärkung Kultureller Bildung in Schulen im Gebiet des Regionalverbands Ruhr
• Kooperation der Schulen mit Kultureinrichtungen, Einrichtungen der kulturellen Jugendarbeit oder Künstler*innen
Fördervoraussetzungen
• Begleitung des Projekts durch eine Lehrkraft
• Durchführung des Projekts an der Schule oder an einem außerschulischen Lernort
• Teilnahme mit einer Klasse, als klassen- bzw. jahrgangsübergreifendes Projekt oder im Ganztag (mindestens 15 Schüler*innen)
• Einbezug ruhrgebietsspezifischer Themen, Kultureinrichtungen oder Lernorte
• Ermöglichung von künstlerischer Tätigkeit bzw. kultureller Teilhabe, ggf. Verknüpfung mit bestehenden schulischen (kulturellen) Konzepten
• mindestens 2000 € Gesamtkosten
• maximal 3000 € bei einem Eigenanteil von 10 % der förderfähigen Gesamtkosten
• gefördert werden Honorare, Kosten für Materialien, Eintrittsgelder und Fahrtkosten
Antragsverfahren
• Die Antragstellung erfolgt bei Bildungspartner NRW.
• Frist: 21.02.2022 für Projekte im laufenden und folgenden Schuljahr
• Zahlungsempfänger ist der Förderverein der Schule.
Wichtige Hinweise:
Die Anträge werden durch Bildungspartner NRW inhaltlich wie formal geprüft, die Fördermittelzuteilung erfolgt durch eine Jury aus Mitgliedern der beteiligten Bezirksregierungen.
Die Fördermittel des Landes NRW können nicht mit anderen öffentlichen Mitteln kombiniert werden.
Förderrichtlinie und Antragsdokumente
Senden Sie Ihren Antrag bitte per E-Mail an Michaela Günther.
Projektideen
Im Folgenden finden Sie eine kleine Auswahl möglicher Projektideen. Spätestens Ende 2022 werden erste umgesetzte Projekte im Rahmen einer Werkschau präsentiert.
• Exkursionsreihe an Orte der Industriekultur im Ruhrgebiet
• Längerfristige Kooperation mit einer Bühne im Ruhrgebiet, z. B. in Form einer Theaterklasse
• Kooperation mit der örtlichen Jugendkunstschule im Rahmen des Ganztages
• Jahrgangs-Tanzprojekt mit Choreograph*in
• Poetry-Slam-Projekt "Zukunft hier!" für Oberstufenschüler*innen
• Filmwerkstatt "Lebensräume" im Rahmen der Projektwoche
• Fotoausstellung "Gesichter unserer Stadt" mit Fotokünstler*in
• Einladung Autor*in mit Workshop und Lesung
Sie suchen weitergehende Unterstützung bei der Realisierung Ihres Projektes? Wenden Sie sich an Kulturorte und Partner*innen in Ihrer Kommune, um Ihre Ideen zu konkretisieren.
Auswahl von Partnerverbänden und Unterstützungsstrukturen
- Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW
- Film+Schule NRW
- Industriemuseen des LVR
- Industriemuseen des LWL
- jfc Medienzentrum
- Kinder- und Jugendliteraturzentrum NRW
- Landesarbeitsgemeinschaft Kulturpädagogische Dienste
- Landesarbeitsgemeinschaft Tanz NRW
- Landestheater NRW
- Landesverband der Musikschulen in NRW
- Landesverband Theater in Schulen
- Literaturbüro Ruhr
- NRW Landesbüro Freie Darstellende Künste
- nrw landesbüro tanz
- Ruhr Bühnen
- RuhrKunstMuseen
- Theater für junges Publikum NRW
- Verband der Bibliotheken NRW
Mehr zum Thema Kulturelle Bildung
Artikel zu vielen Themenfeldern der Kulturellen Bildung sind auf kubi-online veröffentlicht.
Vielfältige Informationen, Beratung und Vernetzung auf dem Gebiet der Kulturellen Bildung bietet die Arbeitsstelle Kulturelle Bildung NRW.
Ihre Ansprechpartnerin: Michaela Günther