Foto zeigt Pflanze, die aus Münzen wächst

Förderung

Bei Kooperationsprojekten zwischen Schulen und außerschulischen Bildungs- und Kultureinrichtungen können zum Beispiel Fahrtkosten, Eintrittsgelder oder Kosten für Materialien anfallen. Neben allgemeinen Finanzierungsmöglichkeiten über den Förderverein der Schule oder Sponsoren, gibt es zahlreiche Institutionen, die solche Projekte fördern. Stiftungen können beispielsweise gezielt über die Stiftungsdatenbank des Bundesverbands Deutscher Stiftungen recherchiert werden und über die Mobilitätsfonds des LVR und des LWL können Schulen Fahrtkostenerstattungen zu bestimmten Museen und weiteren Einrichtungen beantragen.
Einige Kommunen (PDF, 549 KB) unterstützen das außerschulisches Lernen, indem sie Fahrtkosten oder Eintrittsgelder übernehmen.

Hier finden Sie eine Übersicht über Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten für Kooperationsprojekte zwischen Schulen und außerschulischen Partnern. Es handelt sich um ein Informationsangebot, das keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Für die Vergabe von Fördergeldern und weitere Unterstützung sind die einzelnen Institutionen und Akteure verantwortlich.

Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Neben staatlichen Förderprogrammen sind im Bereich der historisch-politischen Bildung unter anderem auch die parteinahen Stiftungen tätig. Die folgende Liste umfasst verschiedene Akteure, die als Förderer in Frage kommen können.

Fördermöglichkeiten Historisch-politische Bildung (PDF, 560 KB)

Im Handlungsfeld Kulturelle Bildung gibt es eine Vielfalt staatlicher Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene, aber auch Stiftungen und weitere unterstützende Institutionen.

Fördermöglichkeiten Kulturelle Bildung (PDF, 698 KB)

Neben den von der Landesregierung gegründeten Stiftungen gibt es in NRW eine Vielzahl weiterer Einrichtungen, die Schulen und außerschulische Partner im Rahmen gemeinsamer Projekte zur MINT- und Umweltbildung finanziell unterstützen.

Fördermöglichkeiten Naturwissenschaftlich-technische Bildung (PDF, 493 KB)

Aktionen, Projekte und Angebote zur Leseförderung zu unterstützen, ist das Ziel zahlreicher Akteure, etwa der Stiftung Lesen. Diese und weitere listet die folgende Übersicht auf.

Fördermöglichkeiten Leseförderung (PDF, 520 KB)

Zur Finanzierung von Bewegungs-, Spiel- und Sport-(BeSS-)Angeboten in der Schule gibt es Fördermöglichkeiten über das Land NRW und die Kommunen:

Finanzierungsmöglichkeiten von BeSS-Angeboten in der OGS:
Für die Durchführung außerunterrichtlicher Angebote in der offenen Ganztagsschule im Primarbereich stellt das Land Lehrer*innenstellen und Personalkostenzuschüsse zur Verfügung. Anträge werden von den Schulträgern zum 31.3. eines Jahres für das kommende Schuljahr den Bezirksregierungen vorgestellt. Diese Mittel sind auch zur Finanzierung von Angeboten außerschulischer Partner im Rahmen des Ganztags vorgesehen. Weitere Informationen gibt es auf den Seiten des

Schulministeriums NRW.

Finanzierungsmöglichkeiten von BeSS-Angeboten in Ganztagsschulen der Sek. I
Für Übermittagsbetreuung und Ganztagsangebote in der Sekundarstufe I haben Schulen die Möglichkeit, Lehrerstellen über das Programm „Geld statt Stelle“ teilweise zu kapitalisieren, also anstelle von zusätzlichen Lehrerstellen Barmittel in Anspruch zu nehmen und diese für Kooperationen mit außerschulischen Partnern zu verwenden. Weitere Informationen dazu gibt es auf den Seiten des

Schulministeriums NRW.

Weitere Finanzierungsmöglichkeiten für Kooperationen von Sportvereinen und Schulen finden Sie in folgender Liste:

Fördermöglichkeiten Sport (PDF, 406 KB)

Förderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF-Mittel)
Mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds sollen Menschen bei ihrer gerechten Teilhabe am Arbeitsleben gefördert werden. Insbesondere für Bildungsprojekte mit folgenden Inhalten bestehen Förderungsmöglichkeiten:

  • Investition in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung - für Kompetenzen und lebenslanges Lernen
  • Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds in Nordrhein-Westfalen ist das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW zuständig.

ESF-Mittel Förderrichtlinien

Kontakt

Foto: Johannes Versante

Johannes Versante
Museum und Schule
Förderung von Fahrten

Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.