Bild zeigt Schüler*innen vor einem Mahnmal

Förderung von Gedenkstättenfahrten

Gedenkstättenfahrten sind ein wichtiger Baustein der Erinnerungskultur an Schulen. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern eine aktive Auseinandersetzung mit Geschichte und stärken die historisch-politische Bildung.

Bildungspartner NRW berät bei Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft im In-und Ausland, besonders in Kooperation mit außerschulischen Partnern und informiert über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etwa durch das Land NRW, den LVR-/LWL-Mobilitätsfonds oder andere Programme.

Seit Mai 2018 fördert das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten innerhalb NRWs, in andere Bundesländer und ins europäische Ausland. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Unterstützung von Schulfahrten zu Orten politischer Gewaltherrschaft.

Mit der Aktualisierung vom 18. Mai 2026 wurde das Verfahren deutlich vereinfacht und flexibler gestaltet.

Aktuelles

Die aktualisierte Richtlinie verfolgt vor allem das Ziel, die Antragstellung zu vereinfachen und die Förderung flexibler zu gestalten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

Wegfall der Fristen und Halbjahresgrenzen

  • bisherige Stichtage 30.05. und 30.10. entfallen
  • fortlaufende Antragstellung möglich

Antragstellung über Online-Verfahren des Landes NRW

  • papiergebundene Antragstellung bei den Bezirksregierungen entfällt

Flexibilisierung der Antragsverfahren

  • Im Vorfeld (Regelverfahren) der geplanten Fahrt
  • Im Nachhinein (Schnellverfahren) der bereits stattgefundenen Fahrt

Vorzeitiger Maßnahmenbeginn mit Antragstellung genehmigt

  • Dadurch können Schulen bereits mit der Vorbereitung und Organisation einer Fahrt beginnen, ohne den vollständigen Abschluss des Bewilligungsverfahrens abwarten zu müssen.

Digitale Gedenkstättenbesuche erstmals förderfähig

  • Virtuelle, live geführte Rundgänge mit pädagogischer Begleitung mit 300€ Pauschale

Explizite Erweiterung der förderfähigen Lernorte

  • Kriegsgräberstätten, Museen, Archive mit erinnerungskulturellen Bildungsangeboten

Geringere Anforderungen an die Aufenthaltsdauer

  • Statt 6 Schulstunden, nun 3 Schulstunden am Lernort bei Tagesfahrten
  • Statt 6 Schulstunden an zwei Tagen, nun 4 Schulstunden an beiden Tagen bei Auslandsfahrten
  • Digitale Führung: min. 90 Minuten

Beantragung für ganze Jahrgänge mit einem Antrag möglich

  • Wegfall der 24/ 26 TN-Höchstgrenze

An den Bedingungen der Vor- und Nachbereitung des Gedenkortbesuchs hat sich nichts geändert, ebenso die maximalen Förderhöhen von 50 bzw. 150€ pro teilnehmender Person. Der Eigenanteil muss nach wie vor min. 20% betragen.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z.B. aus den Mitteln des KJP) ist ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Schulfahrten der Klassen und Jahrgangsstufen 8 bis 13 aller Schulformen
mit Zielen innerhalb NRWs, im Inland und europäischen Ausland zu

  • Gedenkstätten
  • Kriegsgräbern
  • Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft

Digitale Besuche (z. B. geführte Live-Rundgänge)

  • Besuch eines geeigneten Lernorts (z. B. Gedenkstätte, Museum, Archiv mit Bildungsangebot)
  • Gedenkstättenbesuch/ das erinnerungskulturelle Lernen als inhaltlicher Mittelpunkt
  • Mindestdauer:
    Inland: mind. 3 Schulstunden
    Ausland: jeweils 4 Schulstunden an zwei Tagen
    Digital: mind. 90 Minuten geführter Live-Rundgang
  • Pädagogische Vor- und Nachbereitung im Unterricht
  • Mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten müssen als Eigenanteil erbracht werden.

  • max. 50,- € pro Person für Fahrten ins Inland
    für max. 39 Personen
  • max. 150,- € pro Person für Fahrten ins Ausland
  • Eigenanteil mind. 20%

Die Fördergelder können genutzt werden für

  • Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse),
  • Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen, Jugendhotels etc.,
  • Eintrittsgelder und Honorare,
  • vorbereitende Veranstaltungen (z. B. Zeitzeugenbesuche).

Digitale Besuche werden mit einem Festbetrag von 300 € bezuschusst, es ist ein Eigenanteil von mindestens 30 € zu erbringen.

mit einem vorher erstellten Zugang Zugang für Online-Antrag einrichten
erfolgt die Antragstellung digital: Online-Antragstellung für Gedenkstättenfahrten

in zwei Verfahren:

  • Beantragung vor der Fahrt
    8 Wochen vor geplantem Beginn
    (Regelverfahren)
  • Beantragung nach der Fahrt - für Inlandsfahrten sowie für digitale Gedenkstättenbesuche
    (vereinfachtes Schnellverfahren)

  • Die Förderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
  • Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
  • Die Fördermittel des Landes NRW sind nicht mit anderen öffentlichen Förderungen kombinierbar.
    Ausgeschlossen ist z.B. eine Kombination mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten

Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.

Fördermöglichkeiten Gedenkstättenfahrten (PDF, 302 KB)

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"Die Geschichte des Holocaust ist Kindern zumutbar -
Bildungsarbeit zur nationalsozialistischen Vergangenheit mit Kindern"

Ein Feature von Dorothea Marcus

Die meisten Kinder entwickeln von der nationalsozialistischen Vergangenheit eine Vorstellung. Medien, öffentliche Debatten, Gedenktage und familiäre Erzählungen machen vor den Kinderzimmern nicht Halt. Eine Auseinandersetzung mit Krieg, Holocaust und politischer Gewaltherrschaft in der Grundschule oder in jüngeren Lerngruppen der Sekundarstufe I sollte daher kein Tabu sein. Auch für Kinder bietet die Teilhabe an der Erinnerungskultur ein hohes Potential. Welche Chancen liegen in der praktischen Erinnerungsarbeit mit Kindern? Welche Vorstellungen und Fragen bringen Kinder mit? Welche Methoden und Materialien werden ihren Interessen am ehesten gerecht?

Kontakt

Foto: Isabella Osenberg

Isabella Osenberg
Museum und Schule
Förderung von Fahrten

Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.

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