Förderung von Gedenkstättenfahrten
Gedenkstättenfahrten sind ein wichtiger Baustein der Erinnerungskultur an Schulen. Sie ermöglichen Schülerinnen und Schülern eine aktive Auseinandersetzung mit Geschichte und stärken die historisch-politische Bildung.
Bildungspartner NRW berät bei Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft im In-und Ausland, besonders in Kooperation mit außerschulischen Partnern und informiert über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etwa durch das Land NRW, den LVR-/LWL-Mobilitätsfonds oder andere Programme.
Seit Mai 2018 fördert das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Fahrten zu Gedenkstätten innerhalb NRWs, in andere Bundesländer und ins europäische Ausland. Grundlage ist die Förderrichtlinie zur Unterstützung von Schulfahrten zu Orten politischer Gewaltherrschaft.
Mit der Aktualisierung vom 18. Mai 2026 wurde das Verfahren deutlich vereinfacht und flexibler gestaltet.
Aktuelles
Die aktualisierte Richtlinie verfolgt vor allem das Ziel, die Antragstellung zu vereinfachen und die Förderung flexibler zu gestalten. Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Wegfall der Fristen und Halbjahresgrenzen
- bisherige Stichtage 30.05. und 30.10. entfallen
- fortlaufende Antragstellung möglich
Antragstellung über Online-Verfahren des Landes NRW
- papiergebundene Antragstellung bei den Bezirksregierungen entfällt
Flexibilisierung der Antragsverfahren
- Im Vorfeld (Regelverfahren) der geplanten Fahrt
- Im Nachhinein (Schnellverfahren) der bereits stattgefundenen Fahrt
Vorzeitiger Maßnahmenbeginn mit Antragstellung genehmigt
- Dadurch können Schulen bereits mit der Vorbereitung und Organisation einer Fahrt beginnen, ohne den vollständigen Abschluss des Bewilligungsverfahrens abwarten zu müssen.
Digitale Gedenkstättenbesuche erstmals förderfähig
- Virtuelle, live geführte Rundgänge mit pädagogischer Begleitung mit 300€ Pauschale
Explizite Erweiterung der förderfähigen Lernorte
- Kriegsgräberstätten, Museen, Archive mit erinnerungskulturellen Bildungsangeboten
Geringere Anforderungen an die Aufenthaltsdauer
- Statt 6 Schulstunden, nun 3 Schulstunden am Lernort bei Tagesfahrten
- Statt 6 Schulstunden an zwei Tagen, nun 4 Schulstunden an beiden Tagen bei Auslandsfahrten
- Digitale Führung: min. 90 Minuten
Beantragung für ganze Jahrgänge mit einem Antrag möglich
- Wegfall der 24/ 26 TN-Höchstgrenze
An den Bedingungen der Vor- und Nachbereitung des Gedenkortbesuchs hat sich nichts geändert, ebenso die maximalen Förderhöhen von 50 bzw. 150€ pro teilnehmender Person. Der Eigenanteil muss nach wie vor min. 20% betragen.
Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln (z.B. aus den Mitteln des KJP) ist ausgeschlossen.
Empfehlungen und didaktische Hinweise
Weitere Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten
Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.
Fördermöglichkeiten Gedenkstättenfahrten (PDF, 302 KB)