Förderung von Gedenkstättenfahrten
Historisch-politische Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen.
Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro pro Jahr für schulische Gedenkstättenfahrten innerhalb NRWs, in andere Bundesländer und ins europäische Ausland zur Verfügung.
Aktuell:
Anträge für die Förderung von Fahrten können derzeit für das erste Halbjahr des Schuljahres 2026/27 gestellt werden.
Dies betrifft Fahrten, die zwischen 01.09.2026 und 12.02.2027 stattfinden.
Die Frist endet am 30.05.2026.
Bildungspartner NRW berät bei Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft im In-und Ausland, besonders in Kooperation mit außerschulischen Partnern und informiert über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etwa durch das Land NRW, den LVR-/LWL-Mobilitätsfonds oder andere Programme.
Empfehlungen und didaktische Hinweise
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.
Fördermöglichkeiten Gedenkstättenfahrten (PDF, 516 KB)