Bild zeigt Schüler*innen vor einem Mahnmal

Förderung von Gedenkstättenfahrten

Historisch-politische Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen.
Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Aktuell:
Anträge für die Förderung von Fahrten im ersten Halbjahr des Schuljahres 2024/2025 können bis zum 30.05.2024 gestellt werden.

+++ Unser nächstes Online-Seminar zu den Fördermitteln findet am 15.05.2024 statt. Weitere Infos hier. +++

Häufige Fragen

Gefördert werden Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft der Klassen 8-13 von Schulen aller Schulformen aus NRW. Die Ziele können im Inland und im europäischen Ausland liegen.

  • Der Besuch der Gedenkstätte/ das erinnerungskulturelle Lernen stehen im Mittelpunkt der Fahrt
  • Mindestens 6 Schulstunden werden am Gedenkort verbracht (bei Auslandsfahrten 2x 6 Schulstunden an zwei Tagen)
  • Gruppengröße: mind. 10 Schülerinnen und Schüler
  • Mind. 20% der förderfähigen Gesamtkosten müssen als Eigenanteil erbracht werden

  • 50,- € pro Person für Fahrten ins Inland
  • 150,-€ p. P. für Fahrten ins Ausland

Die Fördergelder können genutzt werden für

  • Fahrtkosten (öffentliche Verkehrsmittel, Reisebusse)
  • Unterbringung und Verpflegung in Jugendherbergen, Jugendhotels etc.
  • Eintrittsgelder und Honorare
  • Vorbereitende Veranstaltungen (z. B. Zeitzeugenbesuche)

Antragsberechtigt sind die Fördervereine öffentlicher Schulen sowie von Ersatzschulen.

Der Antrag wird an das Dezernat 48 der für die jeweilige Schule zuständigen Bezirksregierung gerichtet.

Fristen:

  • 30.05. für Fahrten im 1. Schulhalbjahr
  • 30.10. für Fahrten im 2. Schulhalbjahr

Wichtig:
Eine frühzeitige Antragstellung ist sehr zu empfehlen, da keine finanziellen Verpflichtungen mit Bezug auf die Fahrt eingegangen werden dürfen, bevor die Bezirksregierung den „vorzeitigen Maßnahmenbeginn“ gestattet hat. Diese Erlaubnis wird jedoch auf formlosen Antrag hin innerhalb kurzer Zeit erteilt.
Die Fördermittel des Landes NRW können nicht kombiniert werden mit Mitteln aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.

Weitere Fördermöglichkeiten

Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.

Fördermöglichkeiten Gedenkstättenfahrten (PDF, 512 KB)

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"Die Geschichte des Holocaust ist Kindern zumutbar -
Bildungsarbeit zur nationalsozialistischen Vergangenheit mit Kindern"

Ein Feature von Dorothea Marcus

Die meisten Kinder entwickeln von der nationalsozialistischen Vergangenheit eine Vorstellung. Medien, öffentliche Debatten, Gedenktage und familiäre Erzählungen machen vor den Kinderzimmern nicht Halt. Eine Auseinandersetzung mit Krieg, Holocaust und politischer Gewaltherrschaft in der Grundschule oder in jüngeren Lerngruppen der Sekundarstufe I sollte daher kein Tabu sein. Auch für Kinder bietet die Teilhabe an der Erinnerungskultur ein hohes Potential. Welche Chancen liegen in der praktischen Erinnerungsarbeit mit Kindern? Welche Vorstellungen und Fragen bringen Kinder mit? Welche Methoden und Materialien werden ihren Interessen am ehesten gerecht?

Kontakt

Foto: Johannes Versante

Johannes Versante
Museum und Schule
Förderung von Fahrten

Bildungspartner NRW ist eine vertragliche Zusammenarbeit des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW und der Landschaftsverbände Rheinland und Westfalen-Lippe.