Förderung von Gedenkstättenfahrten
Historisch-politische Bildung ist ein wichtiger Schwerpunkt der Schul- und Unterrichtsentwicklung in Nordrhein-Westfalen. Viele Schulen kooperieren regelmäßig mit Gedenk- und Erinnerungsstätten und haben Exkursionen zu diesen Lernorten in ihr Bildungsangebot aufgenommen.
Um die Finanzierung dieser Fahrten verlässlich und unabhängig von Dritten zu gestalten, stellt das Land Nordrhein-Westfalen Fördermittel in Höhe von rund 2 Millionen Euro pro Jahr für schulische Gedenkstättenfahrten innerhalb NRWs, in andere Bundesländer und ins europäische Ausland zur Verfügung.
Aktuell:
Anträge für die Förderung von Fahrten können derzeit für das erste Halbjahr des Schuljahres 2026/27 gestellt werden.
Dies betrifft Fahrten, die zwischen 01.09.2026 und 31.12.2026 stattfinden.
Die Frist endet am 30.05.2026.
Die derzeit gültige Förderrichtlinie endet zum 31.12.2026. Wir informieren hier über neue Entwicklungen und Förderbedingungen.
Bildungspartner NRW berät bei Schulfahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten politischer Gewaltherrschaft im In-und Ausland, besonders in Kooperation mit außerschulischen Partnern und informiert über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten, etwa durch das Land NRW, den LVR-/LWL-Mobilitätsfonds oder andere Programme.
Empfehlungen und didaktische Hinweise
Weitere Fördermöglichkeiten
Neben der oben vorgestellten Förderung durch das Land Nordrhein-Westfalen gibt es weitere Möglichkeiten zur finanziellen Unterstützung von schulischen Fahrten zu Gedenk- und Erinnerungsorten. Die folgende Liste führt verschiedene öffentliche und private Institutionen auf, die als Förderer in Frage kommen können.
Fördermöglichkeiten Gedenkstättenfahrten (PDF, 516 KB)